- Da sich das Genehmigungsverfahren vermutlich noch längere Zeit hinziehen wird, ist aus unserer Sicht kein Entscheidungsdruck für den Grundstücksverkauf oder -verpachtung durch die Stadt Salzkotten gegeben.
- Vor einer abschließenden Entscheidung muss eine Bürger*innenversammlung durchgeführt werden. Es sollen alle Einwohner*innen die Möglichkeit bekommen sich öffentlich zu diesem Thema zu äußern.
- Wenn eine Erweiterung des Steinbruchs erfolgen soll, dann nur unter konkreten Bedingungen, die Ort, Einwohner*innen und Umwelt so weit wie möglich schützen.
- Der durch den Steinbruch entstehende LKW-Verkehr muss aus der Ortschaft herausgehalten werden.
- Die alte Zufahrt muss geschlossen werden.
- Die Haarener Straße und der Lohweg müssen in diesem Zusammenhang endlich verkehrsberuhigt werden.
- Die Lärmbelästigung für die Ortschaft muss durch geeignete bauliche Maßnahmen minimiert werden.
- Der entstehende Lärm muss durch regelmäßige Lärmmessungen überprüft und bei Bedarf müssen verbindlich zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.
- Die Abbauzeiten und -tage im Steinbruch müssen auf ein für die Anwohner*innen vertretbares Maß begrenzt werden.
- Die Renaturierung der Abbaufläche durch den Betreiber muss durch geeignete Sicherheitsleistungen vertraglich und finanziell geregelt werden.
- Die Überprüfung der Flächen auf Altlasten und die Renaturierung müssen unter entsprechenden Umweltschutzstandards objektiv vorgenommen werden.
- Die Einflussnahmemöglichkeiten durch die Stadt Salzkotten müssen jederzeit kurzfristig umsetzbar sein.
Diese Standpunkte haben wir in der Bürger*inneninformation zusammengefasst, die am 24.04.2021 an die Haushalte in Niederntudorf verteilt wurden. Hier nochmal zum nachlesen: