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- Überprüfung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt bei der Planung aller städtischen Maßnahmen zur Eindämmung des von Menschen verursachten Klimawandels
- neue Bau- und Gewerbegebiete sollen ab sofort stärkere Anforderungen an Klimaschutz erfüllen
- Photovoltaikbau für Neubauten auf städtischen Grundstücken
- Satzung zur Gestaltung von ökologischen Gärten inkl. der Initiierung eines Gestaltungswettbewerbs „Ökologische Vorgärten“.
- Naturnahe und ökologische Gestaltung von öffentlichen Grünflächen
- Begrünung von Dächern
- städtischer Ausbau von Photovoltaikanlagen auf privaten Bestandsgebäuden (z.B. als genossenschaftlich organisiertes Pachtmodell)
- kostenloser ÖPNV im Stadtgebiet
- Kreisweite Lösung zum kostenlosen ÖPNV
- Ausbau der Fahrradwege
- Ausbau der Tempo 30 Zonen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, Beruhigung des Straßenverkehrs, Attraktivitätssteigerung, Förderung von Radverkehr, Senkung der Emissionen
- Verkehrsberuhigung in allen Ortsteilen